
AGB
Spectra Wohn- und Objekteinrichtungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Spectra Wohn- und Objekteinrichtungen (nachfolgend "Spectra") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde").
Die AGB richten sich primär an Geschäftskunden (B2B). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Spectra stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote von Spectra sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch Spectra zustande.
2.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die angebotenen Produkte (insb. Marke Novamobili) keine Lagerware sind. Die Produktion erfolgt grundsätzlich auftragsbezogen nach Spezifikation des Kunden. Nachträgliche Änderungen nach Vertragsabschluss sind daher nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Spectra und gegen Übernahme der entstehenden Mehrkosten möglich.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Die Zahlung erfolgt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, in zwei Raten:
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50% Anzahlung: Fällig sofort bei Erhalt der Auftragsbestätigung. Die Produktion wird erst nach Zahlungseingang ausgelöst.
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50% Restzahlung: Fällig nach erfolgter Montage und Rechnungsstellung
(zahlbar innert 30 Tagen netto). -
Hinweis zu Mehrkosten: Allfällige Mehrkosten für unvorhergesehene Zusatzaufwände, Regiearbeiten oder bauseitige Verzögerungen (gemäss Ziff. 5) werden in der Schlussrechnung detailliert ausgewiesen und zur Restzahlung hinzugerechnet.
3.3 Werden Zahlungsfristen überschritten, ist Spectra berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu berechnen.
4. Lieferfristen und Termine
4.1 Die in der Auftragsbestätigung genannten Liefertermine sind Plantermine und keine Fixtermine. Da die Ware aus Italien (Novamobili) bezogen wird, können Produktions- oder Lieferverzögerungen auftreten, die ausserhalb des Einflussbereichs von Spectra liegen.
4.2 Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden nicht zur Annahmeverweigerung oder zu Schadensersatzansprüchen, es sei denn, Spectra handelt grob fahrlässig.
4.3 Spectra informiert den Kunden proaktiv, sobald der definitive Liefertermin seitens des Herstellers bestätigt ist.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden & Montage
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, zum vereinbarten Montagetermin die "Baufreiheit" zu gewährleisten. Das bedeutet:
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Der Montageort muss frei zugänglich und geräumt sein.
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Die Zuwegung (Treppenhaus, Lift) muss für den Transport der Möbelteile geeignet sein.
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Sollten die Möbel aufgrund ihrer Abmessungen nicht durch Treppenhaus oder Aufzug passen, trägt der Kunde die Mehrkosten für notwendige Hilfsmittel (z.B. Fassadenlift, Kran) sowie den personellen Mehraufwand.
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Der Kunde hat Spectra vorab über verborgene Strom-, Wasser- oder Gasleitungen in den Wänden zu informieren.
5.2 Wandbeschaffenheit: Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die Wände für die Montage der bestellten Möbel (insb. Hängeschränke, Wandpaneele) über eine ausreichende Tragfähigkeit verfügen. Spectra haftet nicht für Schäden, die durch unzureichende Bausubstanz entstehen.
5.3 Elektrische und sanitäre Anschlüsse: Soweit im Auftrag nicht explizit anders vereinbart, beinhaltet die Montage keine elektrischen (z.B. Anschluss von LED-Beleuchtung ans Hausnetz) oder sanitären Anschlüsse. Diese Arbeiten dürfen nur von konzessionierten Fachleuten ausgeführt werden und sind vom Kunden bauseits zu organisieren.
5.4 Entsteht durch fehlende Baufreiheit oder falsche Angaben Wartezeit oder eine zusätzliche Anfahrt, wird dieser Mehraufwand dem Kunden separat in Rechnung gestellt.
6. Abnahme und Mängelrüge
6.1 Die Abnahme der Montageleistung und der Ware erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten vor Ort durch Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls.
6.2 Offensichtliche Mängel sind sofort auf dem Protokoll zu vermerken. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen, schriftlich zu rügen.
7. Stornierung und Rücktritt
7.1 Da die Ware auftragsbezogen für den Kunden produziert wird, ist ein Rücktritt vom Vertrag grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Standardmasse oder Sonderanfertigungen handelt.
7.2 Wünscht der Kunde eine Stornierung nach Auftragsbestätigung, prüft Spectra beim Lieferanten, ob ein Abbruch der Bestellung noch möglich ist:
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Ist die Stornierung lieferantenseitig noch möglich, werden dem Kunden lediglich die bis dahin entstandenen Bearbeitungskosten verrechnet.
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Befindet sich die Ware bereits in Produktion, ist eine Stornierung ausgeschlossen. Der Kunde ist in diesem Fall zur Zahlung von 100% der Auftragssumme verpflichtet.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus dem Kaufvertrag im Eigentum von Spectra.
Spectra ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen von 2 Jahren.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch natürliche Abnutzung, unsachgemässe Behandlung, übermässige Belastung oder durch den Kunden selbst vorgenommene Änderungen an den Möbeln. Geringfügige Abweichungen in Struktur und Farbe (insb. bei Lack, Holz oder Textilien) sind materialbedingt und stellen keinen Mangel dar.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Baar/Zug.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.